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Absender:

Wasser-und Abwasserzweckverband
Ahrensfelde / Eiche
Lindenberger Straße

16356 Ahrensfelde

Geplante Abwasserentsorgung im Ortsteil Elisenau

Sehr geehrter Herr Herrling,

wir schließen uns dem nachfolgenden Protestschreiben an und erheben Einspruch gegen die Planungen des WAZV zur Abwasserentsorgung, die unter Coronabedingungen ohne lange Diskussionen mit den Betroffenen durchgesetzt werden sollen und die Bürger mit erheblichen Kosten belasten würden.

Name:

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Unterschrift(en):

Nach Ihrer Informationsveranstaltung haben sich verschiedene Fragen zu oben genanntem Thema ergeben.

Es wurde uns auf der Informationsveranstaltung eine aufwändige, sehr kostenintensive und in keiner Weise nachhaltige Methode vorgestellt mit der Begründung, die jetzige mobile Entsorgung wäre nicht mehr ..zeitgemäß”. Das trifft sicher zu. Doch die vom WAZV vorgesehene Variante ist es ganz gewiss auch nicht! Weiterhin wurde uns im Rahmen dieser Informationsveranstaltung ein sehr enger Zeitplan der Umsetzung präsentiert.

Es soll uns ein Konzept aufgezwungen und in aller Eile umgesetzt werden, an dem wir erhebliche Kritik und Zweifel haben. Uns wird dabei keinerlei Mitspracherecht eingeräumt und auch keine Zeit, Alternativen zu diskutieren. Deshalb fordern wir eine Aussetzung der Ausschreibung und der evtl. Beauftragung bis andere Möglichkeiten der Entsorgung nachweislich geprüft werden konnten.

Bisher ist eine Pumpenanlage stets als nicht-wirtschaftlich verworfen worden. Jetzt soll plötzlich und unter großem Zeitdruck eine solche Anlage realisiert werden und wir als Anwohner müssen dafür die hohen Mehrkosten tragen! Andere WAZV agieren hier durchaus anders! Ein Blick in die Satzung der Berliner Wasserbetriebe zeigt:

Die Entscheidung über das Entwässerungsverfahren treffen die Berliner Wasserbetriebe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Grundstückseigentümern entsteht dadurch weder ein wirtschaftlicher noch ein sonstiger Nachteil, da sichergestellt ist, dass Kunden mit Sonderentwässerungseinrichtungen rechtlich und kostenmäßig denjenigen Kunden mit sonst üblichem Freigefälleanschluss völlig gleichgestellt sind. Der Unterschied liegt lediglich in der Technik, die eingebaut wird. …•

Mündlich wurde uns auf der Informationsveranstaltung mitgeteilt ,dass andere Möglichkeiten in Erwägung gezogen wurden. Nachprüfen lässt sich das nicht! Warum kann die Leitung nicht so verlegt werden, dass keine Pumpenanlage notwendig ist?

Es ist uns zudem unverständlich, weshalb eine Zusammenarbeit mit den umliegenden Zweckverbänden nicht möglich sein soll, um eine wirklich zeitgemäße Lösung zu finden. Die in der unmittelbaren Nähe von Elisenau befindlichen artsteile Birkholzaue, Birkenhöhe und Birkholz sind in der gleichen Situation. Auch hier finden bereits intensive Diskussionen zu diesem Thema statt. Bisher ist aber nur von einer Anlage für die Bürger von Elisenau die Rede. Heißt das, dass die Anlage an diesen Ortsteilen, die zum WAZV Panke/ Finow gehören, zwar vorbeigeführt wird, die Anwohner aber dort nicht eingebunden werden? Hier agiert scheinbar jeder Abwasserverband für sich.

Auch sollte mit anderen Entsorgungsunternehmen Kontakt aufgenommen werden, um auch die Weiterführung der mobilen Entsorgung zu diskutieren. Es gibt in der Region durchaus mehrere Unternehmen für diese Dienstleistung. Verständlicherweise werden solche Unternehmer nur bei einer langfristigen Perspektive bereit sein, notwendige Investitionen (z.B. Kauf neuer Fahrzeuge) zu tätigen.

Auch die Möglichkeit einer zentralen, ortsnahen Kläranlage könnte geprüft werden, z.B. an der Pumpstation oder am tiefsten Punkt des Ortes. Wo Platz für ein Umspannwerk gefunden wurde, sollte das auch für eine Kläranlage möglich sein.

Nach der Planung des WAZV soll das Abwasser bis nach Berlin befördert werden, während hier unsere Teiche austrocknen!! Die Begründung des WAZV, „wir” würden auch unser Trinkwasser aus Berlin beziehen und deshalb soll auch das Abwasser dorthin befördert werden, ist eine merkwürdige Argumentation, zumal die Berliner Wasserbetriebe sich auch Trinkwasser aus Brandenburg einkaufen.

Nicht ohne Zweifel sehen wir auch die Forderung, dass für jedes Grundstück eine Pumpe benötigt werden soll. Verwunderlich finden wir auch, dass der WAZV auch schon den Typ und die zu beauftragende Firma vorbestimmt hat!

Ökologische Aspekte, die in unserer Zeit des von allen spürbaren Klimawandels eine große (wenn nicht sogar die größte) Bedeutung haben, sind überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden!

Bestehende Biokläranlagen, die eigentlich einen großen Fortschritt darstellen, werden nach und nach außer Betrieb genommen, da keine weiteren Genehmigungen mehr erteilt und vorhandene auch nicht verlängert werden. Das ist ökologischer und ökonomischer Unsinn! Es könnte doch Im Gegenteil geprüft werden, ob ein System aus dezentralen Kleinklaranlagen für die örtlichen Gegebenheiten zweckmäßiger und auch preiswerter wäre.

Auf der Informationsveranstaltung wurde zum Thema Kosten eine Rechnung präsentiert, nach der sich der Bau der Anlage für die Anwohner erst nach 20·30 Jahren rechnen würde. Hierbei blieben jedoch die detaillierten Kosten für das Projekt für die Anwohner (außer der Flächenbetrag) vage. Es stand allein für die Errichtung dieser Anlage ein Betrag von 10.000€ Im Raum. Hinzu kommt dann noch die Flächenumlage je Haushalt von rund 3€/m². Hingegen wurden als Vergleich drastische Preissteigerungen für die mobile Abwasserabfuhr angenommen! Diese sind aber bisher auch nur fiktiv.

Weiterhin bleibt anzumerken. dass viele Anwohner aufgrund ihres Alters eher nicht mehr von diesem Projekt .profitieren ·, wohl aber mit den erheblichen Finanzierungskosten kämpfen werden.

Der Starkstromanschluss für die Anlage soll vom Grundstücksbesitzer errichtet und der Strom zum Betrieb der Anlage geliefert werden, obwohl der WAZV Betreiber der Anlage bleibt. Dies bedeutet, dass wir als Kunden des WAZV Ahrensfelde Eiche rechtlich und kostenmäßig höher belastet werden als andere Kunden des WAZV. Diesem angedachten Vorgehen widersprechen wir ausdrücklich!

Wir als Anwohner und Betroffene fordern Sie hiermit nachdrücklich auf, Stellung zu nehmen, warum jetzt ein bisher als nicht-wirtschaftlich bewertetes Projekt umgesetzt werden soll und warum wir dafür auch die Mehrkosten tragen sollen (hierbei der Hinweis auf die Praxis der Berliner Wasserbetriebe!). Sind alle Alternativen berücksichtigt worden und wurde auch mit anderen Entsorgungsunternehmen gesprochen?

Wir fordern Sie weiterhin auf gemäß Ihrer eigenen “Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Kostenersatz“… in transparenter Weise über die gesamten Kosten zu informieren, die auf den einzelnen Haushalt zukommen.


Wir kritisieren ebenfalls den Ablauf der einzelnen Durchgänge der Informationsveranstaltung. Anschließende Gespräche unter Teilnehmern ergaben, dass die gelieferten Informationen, auch durch die Kürze der Zeit, unklar geblieben sind. Durch den engen Zeitplan konnten viele Fragen nicht erörtert werden. In Zeiten der Corona-Pandemie eine Bürgerversammlung einzuberufen erschien uns ohnehin merkwürdig. Dass nur wenige Einwohner teilnehmen würden war abzusehen. Unter demokratischer Einbeziehung der Bürger in solche weitreichenden Entscheidungen verstehen wir etwas anderes.

Mit freundlichen Grüßen







Ihr Schreiben: „ geplante Abwasserentsorgung im Ortsteil Elisenau“

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Informationsbrief möchten wir auf die von der Bürgerinitiative Blumberg aufgeworfenen Fragen zur geplanten zentralen Erschließung in Blumberg-Elisenau eingehen, versuchen bestehende Unklarheiten und Irritationen aus dem Weg zu räumen und das Protestschreiben beantworten.

Zunächst einmal etwas zu den allgemeinen Rechtsgrundlagen:
Nach § 66 Absatz 1 BbgWG haben die zur Abwasserbeseitigung verpflichteten Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu errichten, zu erweitern oder den Anforderungen des § 60 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) anzupassen. Abwasserbeseitigungspflichtiger ist die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde. Die Gemeinde Ahrensfelde hat diese Pflichtaufgabe dem von ihr gegründeten Wasser- und Abwasserzweckverband Ahrensfelde / Eiche übertragen, der diese Aufgabe natürlich in ständiger Abstimmung mit der Gemeinde Ahrensfelde wahrnimmt.

Zur Erfüllung und Einhaltung der o.g. gesetzlichen Anforderungen gehört natürlich auch die ständige Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung des Fäkalwassers aus abflusslosen Sammelgruben. Seit dem Sommer 2019 gibt es jedoch gerade hier größere Probleme.
Die verantwortlichen Entscheidungsträger haben deshalb beschlossen, dass eine dauerhafte sichere und auch preisgünstige Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers zukünftig nur über eine zentrale Anlage gewährleistet werden kann.

Dieser Aufgabe hat sich der WAZV gestellt und Studien, Konzeptionen und Planungen zur Vorbereitung des Baus einer zentralen Anlage für den Ortsteil Elisenau veranlasst.

Am 18. und 19.August 2020 hat der WAZV Einwohnerinformationsveranstaltungen zum Thema der zentralen Erschließung im Ortsteil Elisenau durchgeführt und alle Elisenauer Bürger dazu persönlich eingeladen. Sicherlich war es nicht allen Anwohnern möglich an diesen Veranstaltungen teilzunehmen und wir konnten nicht alle Fragen erschöpfend beantworten und Probleme umfassend behandeln. Es haben sich nun weitere Fragen ergeben auf die wir mit diesem Schreiben eingehen wollen.
Zur besseren Übersicht und Ihrer Orientierung haben wir die jeweils in dem Protestschreiben „Fett“ hervorgehobenen Textstellen an den Anfang gesetzt und dann unsere Antwort folgen lassen.

„…kostenintensive und in keiner Weise nachhaltige Methode…..“
Im Vorfeld der Entscheidung zur zentralen Erschließung des Ortsteils Blumberg-Elisenau wurden seit dem Sommer 2019 folgende Möglichkeiten und Varianten untersucht:

Beibehaltung der mobilen Entsorgung
Da bereits die aktuelle europaweite Ausschreibung gemeinsam mit dem Verband Panketal durchgeführt wurde und nicht zu deutlich günstigeren Ergebnissen geführt hat, ist zu erwarten, dass auch zukünftige Ausschreibungen zu weiteren Kostensteigerungen führen werden. Die mobile Entsorgung mit anderen Verbänden gemeinsam zu organisieren ist bereits einmal im Jahr 2016 an der Verweigerungshaltung der großen Nachbarverbände gescheitert. Aktuell gibt es jedoch Bemühungen, dass eine kreiseigene Gesellschaft die Aufgabe der mobilen Entsorgung übernimmt. Allerdings gibt es dazu bisher keine Informationen zur Preisentwicklung und zur tatsächlichen praktischen Durchführung der Leistung. Der Hinweis auf stetige Kostensteigerungen bei vergleichbaren Dienstleistungen dieser Gesellschaft, wie z.B. bei der Müllentsorgung sei an dieser Stelle erlaubt.

Die mobile Entsorgung als Verband selbst zu organisieren wurde ebenfalls untersucht. Die Anschaffung von 2 Entsorgungsfahrzeugen und die Einstellung von entsprechendem Personal, einschließlich dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, ist nach den uns vorliegenden Kostenaufstellungen unwirtschaftlich und würde zu weiteren Kostensteigerungen führen.

Bedenken Sie bitte, dass eine ordnungsgemäße mobile Entsorgung, egal wer diese durchführt, bereits bei Ihnen auf dem Grundstück beginnt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die seit 2018 bestehende Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen, wozu auch Sammelgruben gehören.
Gerne können Sie im Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) [1] In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 28]) oder in den Technischen Regeln zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (TRSüw) In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2018 (ABl./18, [Nr. 1], S.8) ausführlichere Informationen nachlesen.

Zentrale Schmutzwasserentsorgung
Wie Sie selbst schreiben, ist die mobile Entsorgung nicht mehr zeitgemäß. Nach Abwägung der Möglichkeiten zur Beibehaltung der mobilen Entsorgung haben sich die von der Gemeindevertretung in die Verbandsversammlung gewählten Vertreter und Entscheidungsträger des Verbandes dieser Auffassung angeschlossen und nach Prüfung aller vorliegenden Variantenuntersuchungen in der öffentlichen Sitzung am 3.12.2019 den Beschluss gefasst, den Ortsteil Blumberg-Elisenau zentral zu erschließen und zunächst eine Überarbeitung der vorhandenen Planungen zu beauftragen.

Zunächst wurden die 5 Varianten, die ausschließlich der Ableitung des zentral gesammelten Schmutzwassers dienen, untersucht und gegenübergestellt. Die Varianten der Ortsnetzgestaltung Gefälle- und/oder Druckleitung in den Anliegerstraßen bleiben hier zunächst unberücksichtigt und werden in der Folge noch separat betrachtet.

1a) Überleitung nach Blumberg (Blumberg Gut)
1b) Überleitung nach Ahrensfelde (Hauptpumpwerk 4 Straße am Walde)
2) Überleitung in das Verbandsgebiet des WAV Panke / Finow gemeinsam mit Birkholzaue
3a) Kläranlage in Elisenau – Versickerung Schulzenpfuhl-
3b) Kläranlage in Elisenau – Einleitung in Binnengraben
Die untersuchten Varianten 3a und 3 b zum Bau einer Kläranlage erfordern sowohl die höchsten Investitionskosten und führen auch zukünftig zu den höchsten Betriebskosten (Projektkostenbarwert). Alleine diese Erkenntnis und die weiteren mit der Errichtung einer verbandseigenen Kläranlage verbundenen Anforderungen, wie die Bereitstellung der notwendigen Flächen, Einstellung von qualifiziertem Personal, Entsorgung des anfallenden Klärschlammes und noch viele Dinge mehr, die ein Klärwerksbetrieb braucht, haben zur Entscheidung geführt, diese beiden Varianten nicht mehr weiter zu verfolgen. Inwieweit unter heutigen Umweltgesichtspunkten eine solche Anlage überhaupt genehmigungsfähig sein würde, bleibt offen. Anzumerken wäre noch, dass nicht einmal die Stadt Bernau eine eigene Kläranlage betreibt und das Schmutzwasser ebenfalls in ein Klärwerk der Berliner Wasserbetriebe ableitet.

Die Variante 2 ist nur sinnvoll, wenn auch der Verband Panke/Finow zu einer solchen Lösung bereit wäre. Im Januar 2020 wurde eine gemeinsame Lösung vom WAV Panke/Finow abgelehnt. Nachdem nun aber einige Bürger aus Birkholzaue aktiv geworden sind und von ihrem Verband den Bau einer zentralen Anlage fordern, gibt es erneut Gespräche zum Thema der gemeinsamen Schmutzwasser-ableitung, allerdings nicht nach Bernau, sondern über die geplante Entsorgungsleitung des WAZV nach Blumberg. Die Studie zu den zusätzlichen Kosten, die hierbei für den WAZV entstehen, liegt dem WAZV Ahrensfelde/Eiche jetzt ebenfalls vor. Auch hier ist kein Kostenvorteil zu erkennen, da ja vom WAV Panke/Finow nur die tatsächlich anfallenden Kosten getragen werden und damit keine Entlastung der Gebühr zu erwarten ist. Zusätzlich belasten die aus Birkholzaue, Birkenhöhe und eventuell Birkholz eingeleiteten Schmutzwassermengen das weiterführende Entsorgungsnetz des WAZV und werden zu Mengen- und Qualitätsproblemen an den Übergabestellen in das Netz der Berliner Wasserbetriebe führen.

Die Variante 1b ist eine Erweiterung der Variante 1a und bedeutet, dass die Druckleitung aus Elisenau unter der Autobahn und durch die Trasse der Bahn bis zum Hauptpumpwerk 4 (Straße am Walde) verlängert wird. Das wäre nötig, wenn zusätzliches Schmutzwasser aus Bernau transportiert wird.
Da aber die Schmutzwassermengen aus Elisenau (und nur aus Elisenau) exakt bekannt sind und zukünftig auch nicht von einem größeren Anstieg der Mengen auszugehen ist, bleibt die Variante 1a für die Ableitung des Schmutzwassers aus Elisenau die kostengünstigste Investition und erzielt auch beim späteren Betrieb den günstigsten Projektkostenbarwert.

Der Umfang der beim WAZV vorliegenden Unterlagen zu den durchgeführten Varianten-untersuchungen übersteigt die Möglichkeiten einer detaillierteren Darstellung in diesem Antwortbrief. Sie können jedoch jederzeit Einsicht in diese Unterlagen beim WAZV nehmen. Eine Veröffentlichung bzw. Verbreitung dieser Unterlagen ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich, da hier Kostenschätzungen enthalten sind, die Auswirkungen auf die durchzuführende öffentliche Ausschreibung haben können.

„Es soll uns ein Konzept aufgezwungen und in aller Eile umgesetzt werden, …“
Bereits seit 2005 wird über eine zentrale Erschließung in Elisenau diskutiert, es wurden Pläne gemacht und wieder verworfen und auch Unterschriftenlisten von 150 Elisenauer Bürgern eingereicht, in denen der WAZV aufgefordert wurde, endlich eine zentrale Erschließung zu bauen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Eigenmittel des Verbandes für Investitionen wurde jedoch in der Vergangenheit eine zentrale Erschließung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, zumal die mobile Entsorgung gut organisiert war und die Transportleistungen von mehreren Anbietern auf dem Markt noch zu einem günstigen Wettbewerbspreis angeboten wurden.
Das ist jetzt nicht mehr so. Bei den letzten europaweit durchgeführten Ausschreibungen gab es jeweils zwei Bewerber, die sich offensichtlich den Markt aufgeteilt haben und ihre Preise nach Belieben gestalten können. Diesem Preisdiktat verbunden mit der Befürchtung, dass in der Zukunft die Transportpreise weiter steigen könnten, wollen wir mit unserer Entscheidung zur zentralen Schmutzwasserentsorgung entgehen und damit eine dauerhafte und kostengünstige Entsorgung des Schmutzwassers gewährleisten.

„…keinerlei Mitspracherecht…“
Am 17.09.2019, am 3.12.2019 und am 23.06.2020 fanden jeweils öffentliche Sitzungen der Verbandsversammlung statt. Zu den Sitzungen wurde sowohl in der „MOZ Barnim Echo“ als auch auf der Internetseite des Verbandes eingeladen. Auf diesen Sitzungen wurde öffentlich über die Problematik der mobilen Entsorgung und die Entscheidung zur Neuplanung der zentralen Erschließung in Elisenau diskutiert und beschlossen. Sie erhielten auch im Februar 2020 ein Anschreiben des Verbandes zu den von uns geplanten Maßnahmen. Auch hierzu gab es keine Nachfrage oder Reaktion von Ihrer Seite zu den von uns geplanten Maßnahmen.
Auf der Sitzung der Verbandsversammlung vom 23.06.2020 wurde im Tagesordnungspunkt 1.6. der Beschluss zur Beauftragung der Planung „Ortsentwässerung Blumberg-Elisenau gefasst. Im Rahmen der Bürgerfragstunden bei allen drei Sitzungen hätten Sie Ihr Mitsprachrecht einfordern können. Leider war kein Elisenauer Bürger anwesend. Dafür fanden aber zwei offenbar an einer zentralen Erschließung interessierte Bürger aus dem Ortsteil Birkholzaue den Weg zu unserer Sitzung. In welcher Form wollten Sie Ihr Mitspracherecht ausüben?

„…wir als Anwohner müssen dafür die hohen Mehrkosten zahlen….Ein Blick in die Satzung der Berliner Wasserbetriebe zeigt…“
Die Satzungsregelungen der Verbände sind durchaus unterschiedlich. So muss beim Niederbarnimer Abwasserzweckverband (NWA) der Anschlussnehmer die komplette Pumpenanlage kaufen. Die Wartung der Anlage muss der Kunde selber übernehmen. Der NWA liefert den Strom, welcher wiederum in den Schmutzwasserpreis mit eingerechnet wird. Somit zahlt der Kunde auch dort die anfallenden Stromkosten und natürlich auch die Kosten die durch den Betrieb eines verbandseigenen Stromnetzes zusätzlich entstehen. Beim WAV Panke/Finow wiederum wird die Druckleitung bis zur Grundstücksgrenze gelegt und ab da ist der Kunde komplett allein für seine Anlage verantwortlich.
Im § 15 „Besondere Bestimmungen für Druckentwässerungsnetze“ der Schmutzwasserbeseitigungs-satzung des WAZV Ahrensfelde / Eiche ist im Absatz 3 geregelt, dass der Stromanschluss durch den Kunden bereitgestellt wird. Hier steht auch, dass die Schneidradpumpe und das Steuergerät Eigentum des WAZV bleiben. Der Kunde trägt somit nur die Kosten für die Lieferung und den Einbau des Pumpenschachtes und der Grundstücksdruckleitung bis zur Hauptdruckleitung auf der Straße. Bedenken Sie bitte, dass bei einem Freigefälleanschluss ebenfalls zu Lasten des Grundstückseigentümers eine Freigefälleleitung vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze errichtet wird, der Grundstückseigentümer einen Übergabeschacht mit Reinigungsöffnung an der Grundstücksgrenze zu errichten hat und die Grundleitung vom Haus bis zu diesem Schacht ebenfalls zu bauen ist. Gerade für Grundstücke die in 2. und 3. Reihe bebaut sind oder die tiefer als die Straße liegen kann von hohen Mehrkosten eines Druckentwässerungsanschlusses gegenüber einem Freigefälleanschluss also nicht grundsätzlich die Rede sein.

„…Warum kann die Leitung nicht so verlegt werden, dass keine Pumpenanlage notwendig ist (Gefälleleitung)?…“
Hier kommen wir auf die durchgeführten Variantenuntersuchungen zurück. Hatten wir im Punkt „Zentrale Schmutzwasserentsorgung“ auf Seite 3 nur die 5 Varianten der Ableitung des Schmutz-wassers betrachtet, so gibt es natürlich auch für das Ortsnetz und die damit verbundenen Hausanschlüsse Varianten, die von uns näher untersucht wurden. Der Bau eines reinen Freigefälle-netzes ist auf Grund der topografischen Situation, der Lage der Grundstücke und der Straßensituation nicht möglich.
In der Variante 1 wurde eine Kombination von Freigefälle- und Druckleitung und in der Variante 2 nur die Druckentwässerung untersucht.
Die Entscheidung zum Bau der Druckentwässerung Variante 2 in Ihrem Wohngebiet wurde nach Gegenüberstellung der beiden Varianten und Abwägung der Vor- und Nachteile zugunsten des Druckentwässerungsnetzes getroffen.
Nach den uns vorliegenden Ergebnissen (auch diese können beim Verband eingesehen werden) sind die Baukosten der Variante 1 um rund 700.000 € teurer, als die Variante 2 einer reinen Druckleitung. Da Sie an mehreren Stellen Ihres Schreibens auch immer wieder die hohen Kosten angesprochen haben, versteht es sich ja von selbst, dass wir uns für die preiswertere Variante entschieden haben. Außerdem spielen hier noch eine Reihe technischer Fragen in diese Entscheidung hinein, die alle für ein reines Druckentwässerungsnetz sprechen. Die Mitarbeiter des WAZV sind allerdings gerne bereit Ihre konkreten Fragen zu beantworten.

„Es ist uns zudem unverständlich, weshalb ein Zusammenschluss oder wenigstens eine Zusammenarbeit der umliegenden Zweckverbände nicht möglich sein soll,….“
Da geben wir Ihnen recht. Auch uns hat sich nicht erschlossen warum z.B. im Jahr 2016 das Vorhaben einer gemeinsamen mobilen Entsorgung gerade von den großen, wirtschaftlich starken Verbänden wieder aufgegeben wurde und seit Jahren meine Anfragen beim WAV Panke / Finow zum gemeinsamen Bau einer zentralen Schmutzwasseranlage ignoriert wurden. Aber dazu finden Sie ja am Anfang dieses Schreibens schon ein paar Ausführungen. Eine Zusammenarbeit findet aber trotzdem statt. Es gab eine gemeinsame Ausschreibung der mobilen Entsorgung mit dem Eigenbetrieb Panketal, der WAV Panke/Finow liefert das Trinkwasser für Ihren Ortsteil und die Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben, die zurzeit Ihr mobil entsorgtes Schmutzwasser abnehmen, gehört ja auch dazu.
„Auch sollte mit anderen Entsorgungsunternehmen Kontakt aufgenommen werden,…“
Diese Frage ist berechtigt, nur mit welchem? Bei allen öffentlichen Ausschreibungen die von den Verbänden im östlichen Berliner Raum durchgeführt wurden, gab es regelmäßig nur zwei Bewerber. Im Sommer 2019 haben wir persönlich mit mindestens 10 in Berlin registrierten Abfuhrunternehmen telefoniert und von allen eine Absage erhalten.

„Die Möglichkeit einer zentralen ortsnahen Kläranlage…..z.B. an der Pumpstation…“
Auf diese Frage sind wir bereits am Anfang dieses Antwortbriefes ausführlich eingegangen. Auch diese Idee ist nicht neu und wurde durchdacht. Die Fläche dort wäre viel zu klein. Die immensen Bau- und Betreiberkosten sind nicht genehmigungsfähig. Die Untere Wasserbehörde stimmt einer Kläranlage nicht zu.

„…während hier unsere Teiche austrocknen….“
Die Ursache hierfür dürfte eher an der aktuellen Wetterlage und den in Elisenau zerstörten Drainagen, welche auf den Feldern verliefen, die jetzt mit Einfamilienhäusern bebaut sind, liegen.

„Nicht ohne Zweifel….,dass der WAZV…den Typ und die Firma vorbestimmt hat.“
Die Pumpe und die Steuerung bleiben im Besitz des WAZV. Auch die regelmäßige Wartung der Schneidradpumpe und des Steuergerätes und natürlich die Störungsbeseitigung wird vom WAZV

übernommen. Aus diesem Grund wird die zum Einsatz kommende Technik vom Verband festgelegt. Die jahrelangen sehr guten Erfahrungen mit diesem Pumpentyp hat uns dazu veranlasst, diesen weiter zu nutzen. Der WAZV ist letztendlich für die Entsorgungssicherheit verantwortlich. Hier auf billige Produkte zurückzugreifen wäre nicht zielführend. Es gibt bereits seit 1997 Hauspumpstationen gleicher Bauart im Verbandsgebiet. Zurzeit sind im gesamten Verbandsgebiet rund 200 Grundstücke mittels Druckentwässerung an das zentrale Netz angeschlossen.

„Ökologische Aspekte, ….., sind überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden.“
Welche ökologischen Aspekte meinen Sie?
Die ökologischen Aspekte des WAZV hingegen sind klar und deutlich. Keine undichten Gruben mehr auf den Grundstücken, deren Schmutzwasser ungeklärt im Untergrund versickert und zur weiteren Belastung des Grundwassers führt. Keine dieselgetrieben LKW mehr im Siedlungsgebiet und auf den Straßen, die zu einer erhöhten Feinstaubbelastung führen. Keine Fäkalien mehr im Schmutzwassernetz, da deren Aufbereitung in den Kläranlagen wesentlich mehr Aufwand und Kosten verursacht, als „frisches“ Schmutzwasser.

„Bestehende Biokläranlagen…werden nach und nach außer Betrieb genommen, …“
Es sind in Ihrem Siedlungsgebiet zwei Kleinkläranlagen vorhanden, die in den letzten 20 Jahren errichtet wurden und betrieben werden. Der weitere Verbleib der Kleinkläranlagen nach der Fertigstellung der zentralen Schmutzwasseranlage liegt in der Entscheidung der Unteren Wasserbehörde.

„…Es könnte geprüft werden ob ein System… dezentraler Kleinkläranlagen….“
Diese Diskussion wurde bereits einmal vor über zehn Jahren geführt. Gerade einmal 2 Grundstückseigentümer haben sich seitdem entschlossen auf ihren Grundstücken diese Kleinklär-anlagen zu errichten. Bitte informieren Sie sich doch einmal über die Errichtungs- und Betriebskosten und überlegen dann, ob das für Sie in Frage kommen würde?

„Alle Varianten einer biologischen Entsorgung … wären …. kostengünstiger…“
Wie sollte Ihrer Meinung nach eine biologische Entsorgung aussehen? Gibt es dazu konkrete Vorstellungen? Ansonsten verweisen wir auf unsere bereits aufgeführten Antworten zu ökologischen Fragen.

„…Es stand allein für die Errichtung dieser Anlage ein Betrag von 10.000 € im Raum…. Hinzu kommt dann noch die Flächenumlage je Haushalt von rund 3€/m²….“

Das können wir so nicht bestätigen
Das Rechenbeispiel lautet korrekt:
Die Errichtung eines Druckentwässerungshausanschlusses mit 7 m Anschlusslänge (Durchschnittswert) und kompletter Druckentwässerungsstation einschließlich der Erdarbeiten kostet nach dem zurzeit bestehenden Jahresleistungsverzeichnis des Verbandes ca. 7.000 €. Hinzu kommt der Erschließungs-beitrag, welcher bei 1.000m² Bauland bei 3.000 € liegt. Die genaue Berechnung ist in der Beitragssatzung des WAZV nachzulesen. Es handelt sich wie bereits gesagt um eine Modellrechnung und sollte lediglich eine Orientierung zu den zu erwartenden Kosten liefern. Die genauen Hausanschlusskosten können erst nach der Auswertung der Ausschreibung genannt werden.

„…Hingegen wurden als Vergleich drastische Preissteigerungen für die mobile Abwasserabfuhr angenommen ….“

Hier haben Sie offensichtlich etwas falsch verstanden. Der Vergleich der Jahreskosten der mobilen Entsorgung mit den Kosten für die identische Leistung eines zentralen Anschlusses sieht in einer Rechnung mit den zurzeit beim WAZV Ahrensfelde/Eiche geltenden Gebührenwie folgt aus:

Mobile Entsorgung
1m³ Fäkalwasser 9,51€ x 90 m³ = Jahreskosten 855,90 €
Zentraler Anschluss
1m³ Schmutzwasser 2,88 € x 90 m³ = 259,20 + 94,90 (Grundgebühr) = Jahreskosten 354,10 €

Ergibt einen jährlichen finanziellen Vorteil von 501,80 €

Hierbei handelt es sich um eine Beispielrechnung für den durchschnittlichen Schmutzwasseranfall eines Dreipersonenhaushaltes, deren Ergebnis sich nach dem tatsächlichen Schmutzwasseranfall in Ihrem Haushalt natürlich verändert.

„…Unter demokratischer Einbeziehung der Bürger …. Verstehen wir etwas anderes.“
Die demokratische Einbeziehung der Bürger war jederzeit gegeben. Alle Versammlungen des WAZV waren öffentlich und es wurde immer öffentlich dazu eingeladen. Dazu haben wir aber weiter oben bereits ausführlich Stellung genommen. Schade, dass sich die Verfasser des Protestschreibens nicht die Mühe gemacht haben, das Gespräch beim WAZV zu suchen und Ihre Probleme und Fragen zunächst hier vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Jörg Lampson
Bauleiter WAZV

gez.
Andreas Herrling
Verbandsvorsteher