Achtung!!!
Poolwasser darf nicht in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden.
Das Wasser eines Pools darf entgegen des Artikels “Bewässerung im Sommer” nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Das stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit nach § 8 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung dar. Die zulässigen Einleitwerte für Chlor im Schmutzwasser werden hier deutlich überschritten. In die Schmutzwasserkanalisation darf ausschließlich häusliches Schmutzwasser eingeleitet werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße nach § 22 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung belegt.
In den meisten Fällen wird der Pool auch über den Privatwasserzähler befüllt, für welchen sich der Nutzer verpflichtet, das Wasser ausschließlich im Garten versickern zu lassen.

Der Fachbereich II – Infrastruktur & Umwelt berichtete im letzten Amtsblatt (11.08.2021) von möglichen Verordnungen und Verfügungen gegen das Bewässern auf dem eigenen Grundstück. Der WAZV Ahrensfelde / Eiche hat derzeit dieses Verbot nicht ausgesprochen. Wir bitten dennoch um den bewussten Umgang mit Trinkwasser. Durch einen sparsamen Umgang mit Wasser werden die Umwelt und die technischen Anlagen des Verbandes geschont.
Konkret kann jeder Einzelne etwas dafür tun:
• während der Spitzenbelastungszeiten von 17-21 Uhr: Keine Entnahme von Gartenwasser
• keine Nutzung eigener Brunnen zur Schonung der Grundwasserleiter
• Reduzierung der Entnahme an den Wochenenden auf das Notwendige
• statt Gartensprenger gezielt die Gießkanne einsetzen
• Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung
• Optimierung der Regenwasserspeicher für den Fall, dass die Reserven bereits verbraucht sind
Durch gemeinsames und verantwortungsvolles Handeln kann der Erlass eines Bewässerungsverbotes verhindert werden.
Private Brunnen sorgen zusätzlich für die Absenkung des Grundwasserspiegels und stellen somit für Trinkwasserversorgung eine zusätzliche Belastung dar. Auch wenn der Brunnen nicht sehr tief ist, entzieht dieser dem Grundwasser seinen Zufluss. Es sollte sich daher jeder genau überlegen, ob für das jeweilige Grundstück ein Brunnen wirklich zwingend notwendig ist.